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»1. Die Verwertung von Geschwindigkeitsmessungen mit dem LAVEG-Lasermeßgerät ist auch ohne fotografische Dokumentation des Meßvorgangs grundsätzlich zulässig. 2. Allerdings muß die Messung bei Tageslicht und im nicht dichten Verkehrsbereich erfolgen, um eine eindeutige Zuordnung des Meßwertes zu dem anvisierten Fahrzeug zu gewährleisten. 3. Feststellungen zur Zuverlässigkeit der Messung können insbesondere auch durch Vorhalt des Anzeigentextes und des Meßprotokolls gegenüber dem Meßbeamten getroffen werden. «
DRsp II(286)290a NStZ-RR 1997, 93 NStZ-RR 1997, 93 (Ls) VRS 92, 275 [...]
Auch aus einer eindeutig geschlossenen Bauweise kann der Fahrzeugführer schließen, daß er sich bereits innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet. Hiervon kann allerdings noch nicht ausgegangen werden, wenn in dem Urteil lediglich festgestellt ist, daß sich rechts der Straße bereits 'Wohn- und Industriebebauung' sowie in kurzen Abständen rechts und links der Fahrbahn Bushaltestellen befunden hätten.
DAR 1996, 245 DRsp II(286)280a NStZ-RR 1996, 247 VRS 91, 388 VerkMitt 1996, 68 [...]
»1. Zu den Voraussetzungen unter denen eine Betroffene, die als Hausfrau lediglich als sog. Strohfrau Inhaberin einer Güterverkehrskonzession ist, wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht hinsichtlich ihres Ehemannes als Fahrer haftet, wenn dieser einen Verstoß gegen die Ferienreiseverordnung begeht. 2. Die in den laufenden Nummern 66 und 67 BKatV genannte 'Kulanzfrist' 'Kulanzfrist' von 15 Minuten bezieht sich auf die Fahrtzeit und nicht nur auf den Beginn der Sperrzeit.«
DAR 1996, 470 NStZ-RR 1997, 21 NZV 1997, 87 VRS 92, 235 [...]